Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietungen
06/2023
§ 1. Allgemeines
Auf alle Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und
Auftraggeber finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
§ 2. Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur für den Mietzweck genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist nicht gestattet technische Änderungen und Eingriffe jedweder Art vorzunehmen.
§ 3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, über die Passgenauigkeit der Mietsache. Im Vorfeld können Muster angefordert werden, bzw. ausgegeben werden.
Sollte es dem Auftragnehmer wegen höherer Gewalt nicht möglich sein, die Mietsachen gemäß Mietvertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle Schadenersatzforderung nicht belangt werden.
Die Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fall ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer behält sich eine Ersatzlieferung im Einzelfall vor.
Eine Mietkürzung ist ausgeschlossen.
Wir können allerdings keine Garantie übernehmen, dass vorherige Vertragspartner etwaige Mietsachen nicht oder defekt zurückgeben, sodass wir Ihnen in diesen Fällen die Mietsachen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen können. Ebenso für Schäden und Beschädigungen aufgrund von höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung und keine Garantie der Bereitstellung der Mietsachen im Rahmen Ihrer Bestellung.
In diesem Fall kann es zu kurzfristigen Stornierungen Ihrer reservierten Mietsachen kommen. Ihnen entstehen dadurch natürlich keine Kosten bzw. die Anzahlung für die jeweiligen Mietsachen wird zurück erstattet bzw. verrechnet. Wir versuchen dennoch eine Alternative zu organisieren, können die Erfüllung einer gleichwertigen Lösung jedoch nicht garantieren.
§ 4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu verwenden. Datum und Zeit der festgelegten Mietdauer ist einzuhalten.
Werden die Mietsachen nicht termingerecht dem Auftragnehmer zurückgegeben, läuft die Mietgebühr weiter. Ebenso behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Mietsachen unter Berechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
§ 5. Zahlungsvereinbarung
Zahlungen aufgrund Auftragsbestätigung oder Vertraglicher Vereinbarung sind
grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung oder Rechnungseingang, fällig. Spätestens jedoch direkt bei Abholung in bar. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne weitere Benachrichtigung Zahlungsverzug in Kraft.
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist die vereinbarte Vergütung für Dienstleistungen des Auftragnehmers in zwei Raten fällig.
Die erste Rate zu 30% in Vorkasse ist spätestens nach 14 Tagen fällig, die Zahlung ist per Überweisung auf das angegebene Bankverbindung zu tätigen.
Die zweite Rate zu 70% in Vorkasse, in bar oder Kartenzahlung, ist bei Abholung oder Lieferung fällig.
§ 6. Haftung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, bestätigt der Auftraggeber die aufgeführten Mietsachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mietsachen vor Sonneneinstrahlung, Hitze, Regen, Feuchtigkeit oder Fremdkörpern geschützt sind.
Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Auftragnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte Person behoben werden. Auftretende Mängel sind dem Auftragnehmer sofort anzuzeigen.
§ 7. Versicherung/Schäden
Die Mietsachen, samt Zubehör sind nicht versichert. Verursacht der Auftraggeber oder ein Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Auftragnehmer zu melden.
Schäden oder Verluste an den Mietsachen und Zubehör, die durch den Auftraggeber oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden Gründen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8. Rückgabe
Die Mietsachen und Zubehör sind in ordnungsgemäßen Zustand und gereinigt
(ausgenommen Textilien, diese werden vom Auftragnehmer gereinigt), ordentlich verpackt zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers an den Mietsachen ist ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere Mietsachen defekt oder nicht mehr vermietbar sein, ziehen wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Mietsache von der Kaution ab, bzw. stellen diese in Rechnung.
Bei Brandlöchern, Rissen, Kerzenwachs und anderen Beschädigungen behalten wir uns das Recht vor diese in Rechnung zu stellen bzw. den Wiederbeschaffungswert zu berechnen.
§ 9. Widerruf, Kündigung
Beiden Vertragspartnern wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, nach Erhalt der
Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Vertrages, eingeräumt. Der Widerruf hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. E-Mail Eingangs. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet sich dieser, Schadensersatz nach folgender Staffelung an den Auftragnehmer zu zahlen:
– 30% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 90 Tage vor der
Veranstaltung
– 50% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 45 Tage vor der
Veranstaltung
– 80% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 15 Tage vor der
Veranstaltung
Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt sind 95% der Gesamtvergütung fällig.
Die Gesamtvergütung des Auftraggebers entfällt nur bei Krankheit/Unfall, behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemie) oder Todesfall in der Familie. Dies ist durch die entsprechenden Unterlagen zu belegen.
Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist nur aufgrund nicht Einhaltes der
Zahlungsvereinbarung des Auftraggebers, höhere Gewalt wie z.B.
technisch bedingte Ausfälle, Krankheit/Unfall, Tod, behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemie), Unwetter möglich.
§ 10. Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Absprachen sind ungültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
§ 11. Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwenden darf.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Frankenberg/Eder.